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Ansprechpartner der Kindersportschule bei der Bayreuther Turnerschaft

KiSS-Leiterin Kristina Müller

 

 

Katharina Kreuzer ist ab Oktober 2023 ebenfalls für die KiSS tätig. Magdalena Finzel, die die Elternzeitvertretung übernommen hatte, wird Kristina Müller weiterhin unterstützen.

 

Kontakt:
Bayreuther Turnerschaft 1861 e.V.
Am Mühlgraben 7, 95445 Bayreuth
eMail: kiss@bayreuther-turnerschaft.de

Tel.: 0921/42059 (die telefonische KiSS-Sprechstunde wird den Mitgliedern per Mail mitgeteilt)

Fax: 0921/74914

 

 

Anmeldung

 

Für eine Teilnahme an der KiSS ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Sie können das Formular bei uns in der Geschäftsstelle anfordern. Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und unterschreiben Sie es persönlich. Sie können es bei uns in der Kindersportschule abgeben oder als Fax  (0921/74914) versenden.

 

Sollte Ihrem Kind unser Angebot nicht zusagen, ist es möglich, die Kindersportschule halbjährlich zu verlassen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfristen sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen.

 

 

Geschäftsbedingungen

 

Kindersportschule (KiSS) der Bayreuther Turnerschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 27.09.2023)

 

  1. Der Eintritt in die KiSS ist - sofern noch Plätze frei sind - jederzeit möglich, auch im laufenden Halbjahr.

 

  1. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der KiSS ist die Mitgliedschaft bei der BTS – den Aufnahmeschein ist im Anmeldeformular enthalten (Link unter "Anmeldung" weiter oben). Es gelten die Regularien der Bayreuther Turnerschaft – bitte beachten Sie die jeweiligen Kündigungsfristen.

 

  1. Die KiSS-Halbjahre laufen jeweils vom 01.10. bis zum 31.03. und vom 01.04. bis zum 30.09. Die Mitgliedschaft in der KiSS gilt zunächst ab Eintrittsdatum bis zum Ende des jeweiligen Halbjahres und verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Halbjahr.

 

  1. Die vereinbarten KiSS-Beiträge gelten jeweils bis zum Ende des Halbjahres. Anpassungen können jeweils zur Vertragsverlängerung vorgenommen werden und bedürfen der Schriftform.

 

Bei Geschwistern zahlt jedes 2. Kind die Hälfte der Sondergebühr, das 3. und weitere Kinder, die die KiSS gleichzeitig besuchen, sind von der Sondergebühr befreit.

 

  1. Die KiSS-Beiträge werden halbjährlich per Bankeinzug im Voraus erhoben.

 

  1. Etwaige Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung sind der Geschäftsstelle der Bayreuther Turnerschaft sofort mitzuteilen.

 

  1. Kündigungsmöglichkeit für die KiSS besteht zweimal im Jahr jeweils zum Ende eines Halbjahres (30.09. bzw. 31.03.). Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens vier Wochen vor Halbjahresende gegenüber der BTS-Geschäftsstelle (Am Mühlgraben 7, 95445 Bayreuth) erfolgen.

     

  2. Die KiSS ist während der Schulferien und an offiziellen Feiertagen geschlossen
     

  3. Vor und nach den Übungsstunden liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern der Kinder.
     

  1. Bei mutwilliger Beschädigung von Sportgeräten und/oder Einrichtung der Sport- und Übungsstätten werden die entstandenen Schäden auf Kosten der Eltern des verursachenden Kindes behoben.